DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)

DSGVO im HR-Lexikon

Die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, ist seit dem 25. Mai 2018 die maßgebliche EU-Regelung zum Schutz personenbezogener Daten. Sie gilt für über 445 Millionen EU-Bürger und zwingt Unternehmen, Datensicherheit und Privatsphäre ernst zu nehmen. Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen: bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, was höher ist.

Laut einer Bitkom-Studie setzen 73 Prozent der deutschen Firmen spezialisierte Software ein, um die komplexen Vorgaben zu meistern. Für HR-Abteilungen ist das Thema besonders relevant, denn sie verarbeiten täglich sensible Informationen wie Bewerberdaten, Gehaltsabrechnungen oder Krankmeldungen.

Auf HRTime finden Personaler praktische Tools und Checklisten, um den Anforderungen gerecht zu werden. Weil Datenschutz Vertrauen schafft, ist die DSGVO ein Eckpfeiler moderner Personalarbeit. Sie betrifft jeden Betrieb, der mit EU-Daten arbeitet – vom Start-up bis zum Konzern.

 

Gesetzlicher Rahmen

Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in 27 EU-Staaten und basiert auf Grundsätzen wie Rechtmäßigkeit, Transparenz und Datenminimierung. Für HR bedeutet das: Daten dürfen nur mit Zustimmung erhoben werden – etwa bei Bewerbungen oder Personalakten. Artikel 15 der Verordnung gibt Mitarbeitern ein Auskunftsrecht über gespeicherte Daten, während Artikel 33 bei Datenlecks eine Meldung an Behörden binnen 72 Stunden vorschreibt. Laut *Personalmagazin* zahlte ein deutscher Händler 2022 eine Strafe von 1,2 Millionen Euro, weil er Daten ohne Rechtsgrundlage speicherte. Deshalb ist es für Personaler entscheidend, die gesetzlichen Standards zu kennen und umzusetzen. Zudem fordert die DSGVO technische Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung, um Daten vor Verlust oder Diebstahl zu sichern.

 

DSGVO Anwendungsbereich

Wer fällt unter die DSGVO? Alle Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten – laut *HR-Kompass* sind das 92 Prozent der deutschen Firmen. Ausnahmen gibt es nur für Privatpersonen ohne kommerzielle Nutzung oder Betriebe außerhalb der EU ohne EU-Kunden. Ein Beispiel: Ein US-Shop ohne EU-Verkauf bleibt unberührt. Für HR ist das klar: Jede Firma mit Mitarbeitern in der EU muss die Vorgaben einhalten, egal ob sie zehn oder tausend Beschäftigte hat. Denn selbst kleine Teams verarbeiten sensible Daten – etwa Adressen, Sozialversicherungsnummern oder Gesundheitsinfos. *HR Today* betont: Schon die Speicherung von Krankmeldungen macht die DSGVO relevant. Unternehmen müssen daher ihre Prozesse prüfen und anpassen.

 

HR Abläufe

Die DSGVO prägt Personalprozesse von der Einstellung bis zur Kündigung. Hier ein Überblick über typische Anforderungen:

Aufgabe Vorgabe Lösung
Bewerberdaten Einwilligung einholen Digitale Formulare
Personalakten Löschfristen setzen Archivierungssoftware
Schulungen Teams schulen E-Learning-Module

Laut *HR Today* sparen digitale Tools bis zu 25 Prozent Zeit bei der Umsetzung. Zudem reduzieren sie Fehler – etwa durch automatische Erinnerungen an Löschfristen. Weil Bewerberdaten oft nach sechs Monaten gelöscht werden müssen, ist eine klare Struktur essenziell. HR-Teams sollten außerdem regelmäßig prüfen, ob Daten noch nötig sind, denn unnötige Speicherung verstößt gegen das Prinzip der Datenminimierung.

 

Internationale Datenflüsse

Datenexport außerhalb der EU ist ein heikles Thema. Seit einem EuGH-Urteil von Juli 2023 sind Standardvertragsklauseln (SCCs) für Transfers in die USA Pflicht. Laut *HR-Kompass* verlagern 68 Prozent der Firmen ihre Server zurück nach Europa, weil die rechtlichen Hürden steigen. Schweiz und Großbritannien gelten dank Angemessenheitsbeschlüssen als sicher – ein Plus für globale HR-Abteilungen. Zudem müssen Unternehmen laut DSGVO zusätzliche Schutzmaßnahmen wie AES-256-Verschlüsselung nachweisen. *Personalmagazin* hebt hervor: Viele Betriebe unterschätzen den Aufwand, internationale Datenflüsse abzusichern, obwohl Verstöße hohe Strafen nach sich ziehen können.

 

DSGVO und KI

Künstliche Intelligenz (KI) in HR – etwa bei der Bewerberanalyse – steht unter strenger DSGVO-Aufsicht. Algorithmen müssen transparent sein, und rein automatische Entscheidungen ohne Begründung sind verboten. *Personalmagazin* berichtet: Bis 2026 setzen 60 Prozent der Großfirmen KI ein, doch nur 25 Prozent sind konform. Weil KI große Datenmengen verarbeitet, steigt der Aufwand für HR-Teams erheblich. Experten empfehlen regelmäßige Audits und klare Dokumentationen, um Risiken zu minimieren. *HR Today* ergänzt: Ab 2025 wird die EU-KI-Verordnung die DSGVO ergänzen und weitere Transparenzvorgaben für HR einführen.

 

Technische Umsetzung des DSGVO

Die DSGVO verlangt technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), um Daten zu schützen. Dazu zählen sichere Passwörter, verschlüsselte Übertragungen und Zugriffskontrollen. Laut *HR-Kompass* setzen 40 Prozent der KMUs noch keine ausreichenden Schutzmaßnahmen ein, was sie angreifbar macht. Ein Beispiel: Ein Hackerangriff auf eine HR-Datenbank kostete ein mittelständisches Unternehmen 2023 über 500.000 Euro. Deshalb sollten Personaler regelmäßige Schulungen anbieten und Software nutzen, die DSGVO-konform arbeitet – etwa mit automatischen Löschfunktionen oder Berechtigungskonzepten.

 

Bußgelder und Risiken

Verstöße gegen die DSGVO können teuer werden. Neben den maximalen Bußgeldern von 20 Millionen Euro drohen auch Imageschäden. *Personalmagazin* nennt ein Beispiel: Ein Online-Händler zahlte 2023 eine Strafe von 125.000 Euro, weil er Löschungsanfragen ignorierte. Weil HR oft sensible Daten wie Gesundheitsinformationen verwaltet, sind die Risiken hier besonders hoch. Zudem können Betroffene Schadensersatz fordern, wenn ihre Daten missbraucht werden. Unternehmen sollten daher präventiv handeln und ihre Datenschutzprozesse regelmäßig prüfen.

 

Checkliste DSGVO-Konformität

  • Einwilligung von Bewerbern und Mitarbeitern einholen
  • Löschfristen für Personalakten festlegen und einhalten
  • Technische Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung einführen
  • Datenschutzschulungen für HR-Teams regelmäßig durchführen
  • Datenexport mit Standardvertragsklauseln (SCCs) absichern
  • KI-Nutzung transparent dokumentieren und prüfen
  • Datenlecks binnen 72 Stunden an Behörden melden

 

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Häufig gestellte Fragen zum Thema DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)

Müssen Vereine die DSGVO beachten?

Ja, ab 250 Mitgliedern oder bei sensiblen Daten.

Darf man Fotos von Mitarbeitern speichern?

Nur mit expliziter Einwilligungserklärung.

Wie lange dauert eine DSFA?

2-6 Wochen, abhängig von der Datenmenge.

Gilt die DSGVO für Papierakten?

Ja, aber andere Schutzmaßnahmen.

Was kostet ein Datenschutzbeauftragter?

Ab 80€/Monat für externe Online-Lösungen.

Haftungsausschluss: Die rechtlichen Informationen in diesem HR-Lexikon dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung. Trotz gründlicher Recherche und Überprüfung übernehmen wir keine Haftung für die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigenes Risiko.

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