Geschichte der Elternzeit
Elternzeit wurde 1986 als „Erziehungsurlaub“ eingeführt. Mit dem BEEG 2007 kam eine Modernisierung: Elterngeld ersetzte Erziehungsgeld, und die Flexibilität stieg – bis zu drei Abschnitte sind möglich. Seit 2015 lassen sich 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag nutzen. Eine Reform 2021 hob die Teilzeitgrenze für Kinder ab dem 1. September 2021 auf 32 Wochenstunden (zuvor 30). Diese Anpassungen machen die berufliche Pause familienfreundlicher und zeitgemäß.
Anspruchsberechtigte für Elternzeit
Anspruch haben Arbeitnehmer, die mit ihrem Kind zusammenleben und es betreuen – ob Vollzeit, Teilzeit oder in Ausbildung. Auch Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Großeltern (bei minderjährigen oder lernenden Eltern) können Elternzeit beantragen. Selbstständige oder Studierende sind ausgeschlossen, da sie keinen Arbeitgeber haben. Währenddessen gilt Kündigungsschutz, und das Arbeitsverhältnis ruht. Mehr dazu im Familienministerium.
Gruppe | Anspruch | Bedingung |
---|---|---|
Eltern | Ja | Arbeitsverhältnis, Kind im Haushalt |
Großeltern | Ja | Elternteil minderjährig |
Selbstständige | Nein | Kein Arbeitgeber |
Beantragung der Elternzeit
Elternzeit wird schriftlich beim Arbeitgeber beantragt – per Brief mit Unterschrift, nicht per E-Mail. Die Frist beträgt sieben Wochen vor Beginn für die ersten drei Jahre, 13 Wochen ab dem 3. bis 8. Geburtstag. Eltern nennen Start und Ende, z. B. „ab Geburt“ mit errechnetem Termin. Die ersten zwei Jahre sind verbindlich (Bindungszeitraum). Der Arbeitgeber muss zustimmen, kann aber den dritten Abschnitt nach dem 3. Geburtstag aus betrieblichen Gründen ablehnen. Infos dazu gibt’s im Familienportal.
Berechnung des Elterngeldes
Pro Kind stehen 36 Monate Elternzeit zu, maximal bis zum 8. Geburtstag. Mütter beginnen oft nach dem Mutterschutz (acht Wochen nach Geburt), der angerechnet wird. Die Zeit ist frei aufteilbar – z. B. zwei Jahre direkt, ein Jahr später. Zwischen dem 3. und 8. Geburtstag sind bis zu 24 Monate möglich. Beispiel: Geburt am 1. März 2025, Mutterschutz endet 26. April 2025 – Elternzeit läuft bis 28. Februar 2028, verlängerbar bis 2029. Elterngeld (300-1800 Euro) deckt bis zu 14 Monate ab.
Phase | Dauer | Frist |
---|---|---|
0-3 Jahre | Bis 36 Monate | 7 Wochen |
3-8 Jahre | Max. 24 Monate | 13 Wochen |
Elternzeit mit Teilzeit
In der Elternzeit sind bis zu 32 Wochenstunden Arbeit erlaubt (vor 2021: 30), auch bei einem anderen Arbeitgeber mit Zustimmung. Bei über 15 Beschäftigten ist Teilzeit ein Recht, sonst Verhandlungssache. Die Arbeitszeit darf zweimal reduziert werden, z. B. auf 20 Stunden. Nach der Elternzeit kehrt man zur alten Stundenzahl zurück. HRTime’s mobile Zeiterfassung erleichtert die Planung.
Vor- und Nachteile
Elternzeit schützt den Job und gibt Zeit fürs Kind, spart Pendelkosten und fördert Familienleben. Doch ohne Lohn braucht es Planung, und kleine Firmen ohne HR-Software wie HRTime haben Organisationsprobleme. Langer Ausstieg kann die Karriere hemmen, besonders bei ungeteilter Nutzung. Dennoch machen 36 Monate Flexibilität und Teilzeit sie attraktiv – siehe Details.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Elternzeit
Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?
Bis zu 36 Monate pro Kind, bis zum 8. Geburtstag.
Muss ich Elternzeit sofort starten?
Nein, sie ist flexibel planbar.
Kann ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten?
Ja, bis 32 Stunden pro Woche.
Was passiert mit meinem Urlaub?
Er reduziert sich um 1/12 pro Monat.
Gibt es Kündigungsschutz?
Ja, während der gesamten Elternzeit.
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