Freelancer

Freelancer am Laptop mit HRTime-Zeiterfassung im Fokus.
Ein Freelancer ist eine selbstständige Person, die projektbezogene Aufträge für verschiedene Auftraggeber übernimmt, weil sie nicht fest in ein Unternehmen eingebunden ist. Der Begriff stammt aus dem Mittelalter, denn Sir Walter Scott prägte ihn in „Ivanhoe“ für unabhängige Söldner. Heute arbeiten solche Selbstständigen in Bereichen wie Journalismus, IT, Kunst oder Gastronomie. Sie genießen Flexibilität bei Arbeitszeit und -ort, während sie das Risiko schwankender Einnahmen tragen. Unternehmen reduzieren durch sie Fixkosten, da keine Sozialabgaben oder Kündigungsschutz anfallen. HRTime’s All-in-One HR-Software unterstützt bei der Verwaltung solcher Arbeitsverhältnisse.

 

Definition eines Freelancers

Selbstständige in diesem Arbeitsmodell akquirieren Aufträge, weil sie diese eigenverantwortlich ausführen. Anders als Arbeitnehmer sind Freelancer nicht weisungsgebunden, denn sie bestimmen Arbeitszeit und -ort weitgehend selbst. Oft haben sie mehrere Auftraggeber, während sie sich auf Felder wie Medien, Technik oder Kultur spezialisieren. Der Begriff unterscheidet sich vom steuerrechtlichen „Freiberufler“, da ein Arzt freiberuflich arbeitet, aber keine Aufträge wie ein Projektarbeiter sucht.

 

Rechtsstatus von Freelancern

Der Status eines Freelancers hängt vom Grad der Abhängigkeit ab, weil Weisungsbindung, Eingliederung in fremde Strukturen und wirtschaftliche Unabhängigkeit entscheidend sind. Ein Dienstvertrag (§ 611 BGB) liegt vor, während Arbeitsrecht nicht direkt gilt. „Arbeitnehmerähnliche Personen“ (§ 12a TVG) haben Anspruch auf Urlaub (§ 2 BUrlG), denn ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1982 zum WDR klärte den Status. Viele Selbstständige wie Kameraleute arbeiten ähnlich wie Festangestellte, obwohl sie deren Rechte nicht haben. Scheinselbstständigkeit droht, wenn die Abhängigkeit von einem Auftraggeber zu stark wird.

 

Freelancer vs. Freiberufler

Die Begriffe werden oft gleichgesetzt, aber steuerrechtlich gibt es Unterschiede, weil Freiberufler (§ 18 EStG) wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten ausüben, z. B. Ärzte oder Journalisten. Freelancer beschreiben dagegen ein Arbeitsmodell, das unabhängig vom Beruf ist. Ein IT-Projektarbeiter mit Gewerbe ist kein Freiberufler, während ein freiberuflicher Arzt keine Aufträge sucht. Beide können selbstständig sein, denn die steuerliche Erfassung unterscheidet sie. Mehr bei Wikipedia.

 

Berufe für Selbstständige

Freelancer sind in kreativen, technischen und dienstleistungsorientierten Bereichen aktiv, weil sie Journalismus, IT, Werbung, Gastronomie, Übersetzen oder Regie abdecken. Besonders E-Lancer (virtuelle Teams) boomen in der Digitalbranche, denn ihre Qualifikationen sind hoch – etwa 60 % der Selbstständigen in Deutschland haben laut Studien eine Spezialisierung. Unternehmen nutzen sie für Flexibilität und Expertise, während feste Anstellungen ausbleiben. HRTime’s Zeiterfassungspflicht-Tools erleichtern die Koordination.

Branche Beispiele
Medien Journalist, Kameramann
IT Programmierer, Webdesigner
Kunst Musiker, Übersetzer

 

Anmeldung als Freelancer

Projektarbeiter melden sich als Einzelunternehmer beim Finanzamt, weil sie entweder ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anmelden. Künstler und Publizisten treten der Künstlersozialkasse (KSK) bei, denn diese deckt Renten- und Krankenversicherung ab. Eine Berufsgenossenschaft (BG) ist je nach Branche Pflicht, während die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mitgliedschaft verlangen kann. Rundfunkbeiträge fallen bei Betriebsstätten an, obwohl der Prozess simpler ist als oft gedacht – siehe Lexware.

 

Sozialversicherung für Selbstständige

Freelancer sind nicht sozialversicherungspflichtig, weil sie sich selbst versichern müssen – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind essenziell, denn Krankenversicherung ist Pflicht. Die KSK übernimmt das für Künstler, während andere private Lösungen brauchen. Eine Berufshaftpflicht schützt vor Schäden, weil eine Berufsunfähigkeitsversicherung Arbeitsausfall abdeckt. Streitigkeiten entstehen, wenn Selbstständige als Arbeitnehmer gelten, denn dann drohen Nachzahlungen für Auftraggeber.

 

Steuerliche Behandlung

Selbstständige zahlen Einkommensteuer (14-42 %, ab 9.984 € 2022), weil sie bei Gewerbe auch Gewerbesteuer (ab 24.500 €) und Umsatzsteuer (7/19 %, Kleinunternehmerregelung bis 22.000 €) leisten. Arbeitnehmerstatus schließt Vorsteuerabzug aus, während Selbstständigkeit Umsatzsteuer verlangt. Rücklagen für Vorauszahlungen sind ratsam, denn Einnahmen schwanken. Die Einordnung kann vom Sozialversicherungsrecht abweichen, weil unterschiedliche Kriterien gelten.

 

Vertragsverhältnisse und Bezahlung

Projektarbeiter erhalten Honorare via Dienst- oder Werkvertrag, weil Lohnnebenkosten wegfallen. Stundenweise oder pauschale Abrechnung ist üblich, während Dienstverträge oft nach Meilensteinen abgerechnet werden. Wirtschaftliche Abhängigkeit (über 50 % Entgelt von einem Auftraggeber) macht sie „arbeitnehmerähnlich“, denn sie tragen alle Kosten (Steuern, Ausstattung) selbst. Das erhöht Flexibilität, obwohl es Planung erfordert.

 

Auftragsakquise für Selbstständige

Freelancer akquirieren Aufträge aktiv (Netzwerkevents, Webseiten), weil sie auch passiv (Portale, Empfehlungen) agieren können. Arbeitsproben und Social Media steigern Sichtbarkeit, während langfristige Projekte Einkommen sichern und kurzfristige schnelles Geld bringen. Etwa 29 % der Männer und 14 % der Frauen verhandeln Honorare selbst (GPA-DJP), denn eine Marktanalyse im Businessplan hilft, überlaufene Bereiche wie Übersetzer Englisch-Deutsch zu meiden.

Methode Vorteil
Netzwerkevents Kontakte knüpfen
Webseite Sichtbarkeit
Portale Einstieg

 

Vor- und Nachteile

Selbstständige genießen Freiheit bei Arbeitsgestaltung, weil sie Aufträge wählen können, obwohl sie Einkommensschwankungen riskieren. Kein Kündigungsschutz oder Urlaubsanspruch (außer bei Arbeitnehmerähnlichkeit) erhöht das Risiko, während Unternehmen von Flexibilität und Expertise ohne Fixkosten profitieren. HRTime’s Abfindungs-Tools unterstützen die Organisation, denn sie vereinfachen die Verwaltung.

 

Mehr zu Selbstständigen erfahren? Schau bei HRTime vorbei!

 

Häufig gestellte Fragen zum Thema Freelancer

Was ist ein Freelancer?

Selbstständige mit projektbezogenen Aufträgen.

Muss ich mich versichern?

Ja, Krankenversicherung ist Pflicht.

Wie melde ich mich an?

Beim Finanzamt als Gewerbe oder Freiberufler.

Gibt es Kündigungsschutz?

Nein, außer bei Arbeitnehmerähnlichkeit.

Welche Steuern zahle ich?

Einkommen-, Umsatz-, ggf. Gewerbesteuer.

Haftungsausschluss: Die rechtlichen Informationen in diesem HR-Lexikon dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung. Trotz gründlicher Recherche und Überprüfung übernehmen wir keine Haftung für die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigenes Risiko.

Teilen:

Weitere HR-Lexikoneinträge

Freelancer am Laptop mit HRTime-Zeiterfassung im Fokus.
Freelancer

Ein Freelancer ist eine selbstständige Person, die projektbezogene Aufträge für verschiedene Auftraggeber übernimmt, weil sie nicht fest in ein Unternehmen

Elternzeit leicht gemacht mit HRTime’s All-in-One HR-Software und Zeiterfassung.
Elternzeit

Elternzeit ist die unbezahlte berufliche Auszeit für Mütter und Väter in Deutschland, um sich um ihre Kinder zu kümmern. Seit

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Ablauf, Vorteile, Technik – alles im HR-Lexikon auf HRTime!
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, ist seit 2023 die digitale Alternative zum „gelben Schein“ und verpflichtend im deutschen Gesundheitswesen. Über

DSGVO im HR-Lexikon
DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)

Die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, ist seit dem 25. Mai 2018 die maßgebliche EU-Regelung zum Schutz personenbezogener Daten. Sie gilt für

Beitragsbild für Dienstgang von HRTime
Dienstgang

Ein Dienstgang ist ein Begriff, der im Arbeitsalltag oft auftaucht. Er beschreibt kurze Wege, die Mitarbeiter für berufliche Aufgaben gehen.

Beitragsbild für Cloud Computing von HRTime
Cloud Computing

Cloud Computing verändert das Personalmanagement auf eine neue Weise. Es hilft Unternehmen, ihre HR-Prozesse einfach über das Internet zu organisieren.

Branchenlösungen - Zeiterfassung für

Haben Sie Fragen zu unseren Zeiterfassungslösungen?

Freelancer am Laptop mit HRTime-Zeiterfassung im Fokus.

Hier finden Sie uns

MicroStar Software GmbH
Huyssenallee 13
45128 Essen

So erreichen Sie uns

Unsere Sprechzeiten

Mo – Fr: 08:00 – 17:00 Uhr

Tel: +49 (0) 201 43 74 983